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AGB (ab 01 Dezember 2026 gültig)

OAZO HOMES SERVICES AG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Oazo Homes Services AG · Goethestrasse 12, 8001 Zürich, Schweiz · hello@oazohomes.com

Version 2 – Oktober 2026 · Gültig ab 1. Dezember 2026. Diese Fassung ersetzt die AGB Version 1.0 vom 30. Juli 2025. Bestandteil dieser AGB sind die Mietbedingungen (Anhang 1) und das Gastgeber-Reglement (Anhang 2).

Präambel

Oazo Homes Services AG («Oazo») betreibt unter oazohomes.com eine kuratierte, einladungsbasierte Plattform für die Vermietung ausgewählter Ferienimmobilien (die «Plattform»). Zugang erhalten Personen, die von einem bestehenden Clubmitglied eingeladen und von Oazo bestätigt wurden.

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Oazo und den Nutzer:innen der Plattform sowie den vertraglichen Rahmen, innerhalb dessen Gastgeber:innen und Gäste Mietverträge über Objekte abschliessen. Sie sind in neun Teile gegliedert: Allgemeines, Clubmitgliedschaft, Gastgeber:innen, Plattform, Datenschutz, Haftung, Höhere Gewalt, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen. Zwei Anhänge sind Bestandteil des Vertragswerks: die Mietbedingungen (Anhang 1), die das Mietverhältnis zwischen Gastgeber:innen und Gästen regeln, sowie das Gastgeber-Reglement (Anhang 2), das die operativen Anforderungen an Gastgeber:innen und Objekte konkretisiert.

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform oazohomes.com der Oazo Homes Services AG, Goethestrasse 12, 8001 Zürich («Oazo»). Sie gelten für alle Personen, die auf die Plattform zugreifen oder sie nutzen. Mit der Nutzung der Plattform akzeptieren die Nutzer:innen diese AGB. Die Nutzung ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten.

1.2 Definitionen

  • «Plattform»: die Website oazohomes.com.
  • «Objekte»: die auf der Plattform als Ferienwohnung im Sinne von Art. 253a Abs. 2 OR zur Miete angebotenen Immobilien.
  • «Gastgeber:innen»: Clubmitglieder, die ein Objekt auf der Plattform anbieten.
  • «Gäste»: Clubmitglieder, die ein Objekt über die Plattform buchen.
  • «Clubmitglieder»: Investor:innen, Gastgeber:innen, Team-Mitglieder von Oazo sowie die von diesen oder von autorisierten Vertriebspartnern eingeladenen Gäste.
  • «Mietbedingungen»: die Mietbedingungen gemäss Anhang 1, die zusammen mit der Buchungsbestätigung und der Objektbeschreibung den Mietvertrag zwischen Gastgeber:in und Gast bilden.
  • «Gastgeber-Reglement»: das Gastgeber-Reglement gemäss Anhang 2.
  • «Oazo Maniero»: die sechs Grundsätze für das Miteinander im Oazo Club, publiziert unter oazohomes.com/de/la-oazo-maniero. Clubmitglieder anerkennen die Oazo Maniero bei der Registrierung.

1.3 Rolle von Oazo

Oazo stellt die Plattform zur Verfügung und vermittelt zwischen Gastgeber:innen und Gästen. Der Mietvertrag über ein Objekt kommt ausschliesslich zwischen der/dem Gastgeber:in und dem Gast zustande und richtet sich nach den Mietbedingungen (Anhang 1); Oazo ist nicht Vertragspartei dieses Mietverhältnisses (siehe Ziff. 6.3).

1.4 Änderung der AGB

Oazo kann diese AGB ändern. Wesentliche Änderungen werden Clubmitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Wer die geänderten AGB nicht annehmen will, kann die Mitgliedschaft bis zum Inkrafttreten ordentlich kündigen. Die weitere Nutzung der Plattform nach Ablauf der Frist gilt als Annahme der geänderten AGB. Die jeweils geltende Fassung sowie frühere Fassungen sind auf der Plattform abrufbar.

2. Clubmitgliedschaft

2.1 Zugang und Aufnahme

Der Zugang zur Plattform erfolgt ausschliesslich auf Einladung durch ein bestehendes Clubmitglied oder durch einen von Oazo autorisierten Vertriebspartner sowie nach Prüfung und Bestätigung durch Oazo. Alle bestätigten Clubmitglieder können Vertrauenspersonen als Gäste einladen; Einzelheiten und allfällige Höchstzahlen richten sich nach Ziff. 3.2. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme; Oazo entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen und teilt eine Ablehnung der antragstellenden Person unter kurzer Angabe der wesentlichen Gründe mit.

2.2 Wahrheitspflicht

Clubmitglieder sind verpflichtet, ihr Nutzerprofil wahrheitsgemäss auszufüllen. Falschangaben, die gegenüber Gastgeber:innen oder dem Oazo-Team zum Zwecke der Täuschung gemacht werden, können Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Club nach sich ziehen (siehe Ziff. 4.8).

2.3 Clubgebühr

Die Clubmitgliedschaft ist derzeit kostenlos. Führt Oazo künftig eine Gebühr für Zusatzleistungen ein, informiert Oazo mindestens 60 Tage im Voraus per E-Mail über Höhe, Einführungsdatum und die damit verbundenen Mitgliedschaftsstufen. Clubmitglieder können nach Erhalt dieser Mitteilung kostenfrei im Club bleiben oder ohne weitere Frist austreten. Nach Einführung der Gebühr werden Mitgliedschaften in Stufen geführt; je nach Stufe erhalten Mitglieder Zugang zu unterschiedlichen Spezial- und Zusatzleistungen. Wer nach Einführung der Gebühr Mitglied bleibt, akzeptiert die entsprechende Gebührenregelung.

2.4 Vermittlung von Drittobjekten

Wer der Plattform ein Drittobjekt vermittelt, das anschliessend auf die Plattform aufgenommen wird, erhält ein Ferienguthaben von CHF 150 zur Anrechnung an die eigene Oazo-Plattformgebühr bei der nächsten Buchung. Das Guthaben ist nicht auszahlbar und ab Gutschrift 12 Monate gültig.

2.5 Pflichten der Gäste

Gäste machen bei der Buchung wahrheitsgemässe Angaben und halten die vom jeweiligen Objekt festgelegten Regeln ein, namentlich die maximale Belegung (Anzahl übernachtender Personen), die Mindestaufenthaltsdauer, die Haustierregelung sowie die Check-in- und Check-out-Zeiten (siehe Ziff. 3.7, 3.13, 3.14). Sie behandeln das Objekt und dessen Einrichtung mit der Sorgfalt, die von einer mietenden Person erwartet werden kann, und hinterlassen es im vorgefundenen Zustand; übliche Abnutzung bleibt vorbehalten.

2.6 Buchung und Zahlung

Buchungen und Zahlungen erfolgen ausschliesslich über die Plattform (siehe Ziff. 4.1). Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab und bleibt daran während 48 Stunden gebunden; er akzeptiert damit die Mietbedingungen (Anhang 1) sowie die Hausregeln des Objekts. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Eine bestätigte Buchung ist für Gast und Gastgeber:in verbindlich. Gäste zahlen den Übernachtungspreis, die Reinigungskosten sowie eine Plattformgebühr von 10% (siehe Ziff. 4.2). Sieht eine/ein Gastgeber:in für ein Objekt eine Kaution vor, gilt Ziff. 3.8 in Verbindung mit den Mietbedingungen.

2.7 Stornierung durch Gäste

Für die Rückerstattung bei Stornierung durch Gäste gilt die von der/dem Gastgeber:in für das jeweilige Objekt gewählte Stornierungsbedingung gemäss Ziff. 3.9.

2.8 Beendigung der Mitgliedschaft

Gäste können ihre Mitgliedschaft jederzeit durch Löschung ihres Kontos beenden. Bereits laufende Buchungen unterliegen weiterhin den Stornierungsbedingungen der jeweiligen Gastgeber:innen. Oazo kann die Mitgliedschaft eines Gasts ordentlich mit 30 Tagen Frist oder bei Verstössen gegen diese AGB fristlos beenden. Bereits bestätigte Buchungen werden nach der Beendigung planmässig weitergeführt und unterliegen weiterhin den Stornierungsbedingungen der jeweiligen Gastgeber:innen; bei fristloser Beendigung aus wichtigem Grund kann Oazo laufende Buchungen zusätzlich stornieren.

3. Gastgeber:innen

3.1 Aufnahme von Objekten

Objekte werden nur auf Einladung oder Empfehlung aus dem Club sowie nach Prüfung durch Oazo aufgenommen; es besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Oazo entscheidet nach pflichtgemässem Ermessen über die Aufnahme und teilt eine Ablehnung unter kurzer Angabe der wesentlichen Gründe mit. Die massgeblichen Aufnahmekriterien sind im Gastgeber-Reglement (Anhang 2) festgelegt, das Bestandteil der Vereinbarung zwischen Oazo und der/dem Gastgeber:in ist.

3.2 Einladungsrecht

Gastgeber:innen können jährlich bis zu 30 Vertrauenspersonen als Gäste einladen. Investor:innen und Oazo-Teammitglieder verfügen über dasselbe Einladungsrecht im gleichen Umfang.

3.3 Verantwortung und Gastgeber-Reglement

Gastgeber:innen sind für den Betrieb ihres Objekts verantwortlich, insbesondere für korrekte und aktuelle Anzeigeninhalte, die Einhaltung aller lokalen Gesetze, Bewilligungen und behördlichen Auflagen (u.a. Registrierungspflichten, Kurtaxen), die Organisation von Reinigung und Schlüsselübergabe sowie die zeitnahe Beantwortung von Gästeanfragen und die Bestätigung oder Ablehnung von Buchungsanfragen innerhalb von 48 Stunden. Buchungsanfragen gehen Gastgeber:innen per E-Mail und standardmässig auch per SMS zu; der SMS-Versand kann in den Einstellungen deaktiviert werden. Vor ihrer Entscheidung können Gastgeber:innen das Profil der anfragenden Person einsehen. Die weiteren operativen Anforderungen an Ausstattung und Service eines Objekts regelt das Gastgeber-Reglement (Anhang 2), das Vertragsbestandteil ist.

Gastgeber:innen stellen Oazo sämtliche für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung und stellen Oazo von Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Sanktionen frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.

3.4 Versicherung

Gastgeber:innen sorgen für einen angemessenen Versicherungsschutz, der Schäden im Zusammenhang mit der Vermietung des Objekts abdeckt, und legen auf Verlangen von Oazo einen entsprechenden Nachweis vor. Objekte ohne ausreichenden Versicherungsschutz können von der Plattform ausgeschlossen werden.

3.5 Sicherheit des Objekts

Gastgeber:innen stellen sicher, dass ihr Objekt gefahrlos genutzt werden kann und die anwendbaren Sicherheits- und Brandschutzvorschriften eingehalten sind. Empfehlungen zur Sicherheitsausstattung enthält das Gastgeber-Reglement (Anhang 2); die vorhandene Sicherheitsausstattung ist in der Objektbeschreibung auszuweisen.

3.6 Digitaler Zugang

Gastgeber:innen verwalten Kalender, Preise und Objektbeschreibung über das Oazo Host-Dashboard. Sie wählen einen Buchungszeitraum von 12, 18 oder 24 Monaten, halten den Kalender innerhalb dieses Zeitraums aktuell, tragen Sperrdaten umgehend ein, um Doppelbuchungen zu vermeiden, und pflegen saisonale Preise. Über das Messaging-Tool kommunizieren Gastgeber:innen mit Gästen, laden Clubmitglieder ein und sehen Buchungsanfragen, Buchungsbestätigungen sowie den erzielten Umsatz.

3.7 Preise und Aufenthaltsdauer

Gastgeber:innen legen den Übernachtungspreis frei fest (saisonal, tagesabhängig oder nach Personenzahl) sowie die minimale und maximale Aufenthaltsdauer für ihr Objekt; saisonale Abweichungen sind möglich. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Buchung beträgt 90 Nächte (vgl. Ziff. 1.2, «Objekte»). Buchungen sind minimal 2 Tage und maximal innerhalb des nach Ziff. 3.6 gewählten Buchungszeitraums im Voraus möglich. Allfällige Kurtaxen werden vor Ort erhoben oder sind im Preis enthalten; sie sind in der Objektbeschreibung auszuweisen.

3.8 Kaution

Gastgeber:innen können für ihr Objekt eine Kaution von höchstens CHF 2'500 pro Buchung vorsehen. Höhe, Zahlungsweise und Rückerstattungsmodalitäten sind in der Objektbeschreibung auszuweisen. Die Kaution wird von der/dem Gastgeber:in eigenständig erhoben, verwaltet und zurückerstattet; Oazo ist an der Kautionsabwicklung nicht beteiligt. Die Einzelheiten, namentlich die Fristen für Schadensmeldung und Rückerstattung, regeln die Mietbedingungen (Anhang 1, Ziff. 6).

3.9 Stornierungsbedingungen

Gastgeber:innen wählen für ihr Objekt eine der folgenden Stornierungsbedingungen:

  • Flexibel: kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Check-in; 50% Rückerstattung bis 4 Tage vor Check-in; keine Rückerstattung ab 3 Tage vor Check-in.
  • Moderat: kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Check-in; 50% Rückerstattung bis 7 Tage vor Check-in; keine Rückerstattung ab 6 Tage vor Check-in.
  • Bestimmt: kostenlose Stornierung bis 50 Tage vor Check-in; 50% Rückerstattung bis 14 Tage vor Check-in; keine Rückerstattung ab 13 Tage vor Check-in.
  • Streng: kostenlose Stornierung bis 50 Tage vor Check-in; 50% Rückerstattung bis 30 Tage vor Check-in; keine Rückerstattung ab 29 Tage vor Check-in.

Massgebend ist die im Zeitpunkt der Buchung für das Objekt gewählte Stornierungsbedingung; eine spätere Änderung durch die/den Gastgeber:in wirkt nur für neue Buchungen.

Gastgeber:innen können eine bestätigte Buchung nur aus triftigem Grund stornieren. Als triftig gelten insbesondere: schwere Erkrankung oder Todesfall der/des Gastgeber:in oder einer/eines nahen Angehörigen, unvorhersehbare erhebliche Schäden am Objekt (Brand, Wasserschaden, Einbruch), behördliche Nutzungsverbote sowie Ereignisse höherer Gewalt gemäss Ziff. 7. Im Todesfall der/des Gastgeber:in kann die Stornierung durch eine bevollmächtigte oder erbberechtigte Person erfolgen. Eine Stornierung ohne triftigen Grund gilt als Vertragsverletzung der/des Gastgeber:in. Der Gast erhält in diesem Fall sämtliche Buchungskosten einschliesslich der Plattformgebühr zurück; Oazo kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150 gegenüber der/dem Gastgeber:in geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Gasts bleiben vorbehalten.

3.10 Zahlung und Auszahlung

Oazo wickelt sämtliche Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Die Auszahlung erfolgt in CHF, EUR oder USD; weitere Währungen sind auf Anfrage möglich. Die Auszahlung wird 24 Stunden nach Check-in freigegeben und umfasst den Übernachtungspreis abzüglich Stripe-Gebühr und Servicefee, zuzüglich Reinigungskosten. Die Stripe-Gebühr entspricht den von Stripe erhobenen Kosten (aktuell rund 2.9% zuzüglich CHF 0.30 pro Transaktion) und wird ohne Aufschlag weitergegeben. Die Reinigungskosten werden auf der Plattform ausgewiesen und über die Plattform abgerechnet; die Abrechnung mit dem Reinigungspersonal obliegt der/dem Gastgeber:in. Andere obligatorische Mehrkosten sowie Kurtaxen werden von der/dem Gastgeber:in eigenständig erhoben; sie sind in der Objektbeschreibung einschliesslich der akzeptierten Zahlungsmittel klar auszuweisen. Gastgeber:innen erhalten bis Ende Januar eine Jahresabrechnung für die Steuererklärung.

3.11 Servicefee

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhebt Oazo von Gastgeber:innen eine Servicefee von 4% auf die Übernachtungskosten pro Vermietung. Die Erstellung des Inserats sowie die Aufnahme auf die Plattform sind kostenlos; es fallen keine Einrichtungs- oder Abonnementsgebühren an. Der Zweck der von Oazo erhobenen Gebühren ist in Ziff. 4.2 zusammengefasst.

3.12 Preisdarstellung und Mehrwertsteuer

Die den Gästen auf der Plattform angezeigten Preise sind Endpreise in der angegebenen Währung und enthalten sämtliche nicht frei wählbaren Zuschläge, einschliesslich einer allfälligen Mehrwertsteuer und der Plattformgebühr (Art. 10 ff. PBV). Kurtaxen werden separat ausgewiesen, sofern sie nicht im Preis enthalten sind. Im Verhältnis zwischen Oazo und Gastgeber:innen verstehen sich die Gebühren von Oazo exklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer. Gastgeber:innen tragen die alleinige Verantwortung für die mehrwertsteuerliche Behandlung ihrer Vermietungseinkünfte nach dem für sie anwendbaren Recht, namentlich dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) beziehungsweise, bei Objekten in der EU, der Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Mehrwertsteuer auf den Gebühren von Oazo bei Objekten in der EU. Die Plattformgebühr (Ziff. 4.2) und die Servicefee (Ziff. 3.11) sind Entgelte für die Vermittlungsleistung von Oazo. Bei Objekten in einem EU-Mitgliedstaat unterliegen diese Gebühren der Mehrwertsteuer des Staates, in dem das Objekt liegt. Oazo deklariert und entrichtet diese Mehrwertsteuer über das One-Stop-Shop-Verfahren der EU (Nicht-EU-Schema) und weist sie auf den Belegen aus. Für Gastgeber:innen, die in ihrem Ansässigkeitsstaat als mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen gelten, kommt auf die Servicefee das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung; die Steuerschuld geht in diesem Fall auf die/den Gastgeber:in über. Massgebend ist der von der/dem Gastgeber:in deklarierte mehrwertsteuerliche Status (Privatperson oder Unternehmen mit gültiger MWST-/USt-Identifikationsnummer). Gastgeber:innen deklarieren ihren Status wahrheitsgemäss, melden Änderungen unverzüglich und ermächtigen Oazo, eine angegebene MWST-/USt-Nummer über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU (VIES) zu prüfen. Die für die Deklaration erforderlichen Angaben (namentlich Mitgliedstaat des Objekts, Gebührenbeträge und Steuerbeträge sowie gegebenenfalls die MWST-/USt-Nummer der/des Gastgeber:in) werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten an die zuständigen Steuerbehörden übermittelt (Ziff. 5.3 und 9.1).

3.13 Haustiere

Gastgeber:innen geben die Haustierregelung (erlaubt, nicht erlaubt oder auf Anfrage) in der Objektbeschreibung an. Gäste deklarieren Haustiere bei der Buchungsanfrage. Nicht deklarierte Haustiere können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts und zur Erhebung einer zusätzlichen Reinigungspauschale führen (Mietbedingungen Ziff. 3.4).

3.14 Check-in und Check-out

Gastgeber:innen legen die Check-in- und Check-out-Zeiten in der Objektbeschreibung fest. Ohne Angabe gilt: Check-in ab 15:00 Uhr, Check-out bis 12:00 Uhr. Abweichungen vereinbaren Gastgeber:innen und Gäste direkt über die Plattform.

3.15 Rechtliche Verpflichtungen

Gastgeber:innen prüfen und beachten eigenverantwortlich alle für den Betrieb des Objekts massgeblichen Vorschriften, namentlich Bewilligungen, Registrierungs- und Lizenzpflichten für die touristische Vermietung, Lärmschutz, Brandschutz und Datenschutzbestimmungen. Auf Verlangen von Oazo weisen sie bestehende Bewilligungen oder Lizenznummern nach. Für Verstösse haftet jeweils die verantwortliche Partei; Oazo übernimmt keine Haftung für Rechtsfolgen aus der Missachtung behördlicher Auflagen durch Gastgeber:innen oder Gäste.

3.16 Beendigung der Zusammenarbeit

Gastgeber:innen können die Zusammenarbeit mit Oazo jederzeit kündigen. Oazo kann die Zusammenarbeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen unter Angabe der Gründe kündigen. Eine fristlose Kündigung durch Oazo ist zulässig, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht dies verlangt, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen gegen diese AGB, das Gastgeber-Reglement oder die Oazo Maniero oder aus einem anderen wichtigen Grund im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150. Bereits bestätigte Buchungen werden nach der Kündigung planmässig weitergeführt; ab Zugang der Kündigung nimmt die/der Gastgeber:in keine neuen Buchungen mehr entgegen. Kann eine bestätigte Buchung aus Gründen, die keine Partei zu vertreten hat (namentlich Naturereignisse oder Schäden am Objekt), nicht durchgeführt werden, erhält der Gast sämtliche geleisteten Zahlungen einschliesslich der Plattformgebühr zurück.

3.17 Steuerliche Meldepflichten (DAC7)

Oazo unterliegt als Plattformbetreiberin den Meldepflichten der Richtlinie (EU) 2021/514 («DAC7») für die Vermietung von in der EU gelegenen Objekten sowie für in der EU ansässige Gastgeber:innen. Als Plattformbetreiberin ohne Sitz in der EU ist Oazo bei der irischen Steuerbehörde (Office of the Revenue Commissioners) registriert beziehungsweise in Registrierung; die Meldung erfolgt dort und wird von der irischen Steuerbehörde an die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten weitergeleitet, in denen die/der Gastgeber:in ansässig ist oder das Objekt liegt. Der Umstand, dass die Plattform als geschlossener Club betrieben wird, ändert an dieser Meldepflicht nichts.

Betroffene Gastgeber:innen stellen Oazo die erforderlichen Angaben vollständig und aktuell zur Verfügung, namentlich: Name beziehungsweise Firma, Hauptanschrift beziehungsweise Sitz, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer(n) mit ausstellendem Staat, eine allfällige MWST-/USt-Nummer, Handelsregisternummer, allfällige Betriebsstätten in der EU, die Adresse und – soweit vorhanden – die Grundbuch-/Katasterbezeichnung sowie die Art des Objekts und die für Auszahlungen verwendete Bankverbindung. Oazo erhebt diese Angaben über das Host-Dashboard, prüft sie (unter anderem Formatprüfung der Steueridentifikationsnummer und Prüfung der MWST-/USt-Nummer über VIES) und darf sie innerhalb der gesetzlichen Fristen für weitere Meldungen verwenden; Gastgeber:innen melden Änderungen unverzüglich. Oazo meldet die gesetzlich vorgesehenen Informationen – einschliesslich der je Quartal gutgeschriebenen Vergütungen, der Anzahl Vermietungen und Vermietungstage sowie der von Oazo einbehaltenen Gebühren – jährlich bis zum 31. Januar für das Vorjahr an die zuständige Steuerbehörde und stellt jeder gemeldeten Gastgeber:in bis zum selben Datum eine Aufstellung der übermittelten Angaben zur Verfügung.

Kommt eine/ein Gastgeber:in der Mitwirkungspflicht nach zwei Mahnungen und Ablauf von 60 Tagen nicht nach, ist Oazo berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, Auszahlungen zurückzubehalten, das Inserat zu deaktivieren oder das Konto zu sperren, bis die Angaben vorliegen. Weitere Einzelheiten regelt das Gastgeber-Reglement (Anhang 2, Ziff. 3).

4. Plattform

4.1 Buchungen und Zahlungen über die Plattform

Sämtliche Buchungen von Objekten – einschliesslich der Verlängerung eines gebuchten oder laufenden Aufenthalts – sowie die zugehörigen Zahlungen erfolgen ausschliesslich über die Plattform. Ausgenommen sind vor Ort erhobene Kurtaxen, die in der Objektbeschreibung ausgewiesenen Mehrkosten (Ziff. 3.10) sowie Zusatzleistungen, die nicht über die Plattform angeboten werden. Wird eine Buchung oder Verlängerung unter Umgehung der Plattform abgewickelt, haftet die/der Gastgeber:in gegenüber Oazo für die dadurch entgangenen Plattformgebühren (Gast- und Gastgeberanteil). Eine bestätigte Buchung ist für beide Parteien verbindlich.

4.2 Gebühren und Zahlungsabwicklung

Oazo erhebt von Gästen eine Plattformgebühr von 10% des Übernachtungspreises (siehe Ziff. 2.6) sowie von Gastgeber:innen eine Servicefee von 4% (siehe Ziff. 3.11). Mit diesen Gebühren finanziert Oazo die Weiterentwicklung der Plattform, Marketing und Kommunikation, die Betreuung der Clubmitglieder sowie die Kuration neuer Objekte. Zu einem späteren Zeitpunkt kann Oazo von Gastgeber:innen und Clubmitgliedern zusätzliche Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen erheben; diese werden vorgängig transparent kommuniziert. Zur Mehrwertsteuer auf den Gebühren siehe Ziff. 3.12.

Inkassovertretung. Oazo nimmt sämtliche Zahlungen der Gäste als offengelegte Inkassovertreterin im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Gastgeber:in entgegen und wickelt Rückerstattungen in deren Auftrag über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Die Zahlung an Oazo befreit den Gast im entsprechenden Umfang von seiner Zahlungspflicht gegenüber der/dem Gastgeber:in. Oazo erbringt keine Beherbergungsleistung und wird durch die Zahlungsabwicklung nicht Partei des Mietvertrags.

4.3 Inhalte

Mit der Bereitstellung von Inhalten (Texte, Fotos, Videos) räumen Gastgeber:innen Oazo eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung für Plattform-, Marketing- und Kommunikationszwecke ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Lizenz gilt für die Dauer der Mitgliedschaft sowie für drei Jahre danach für bereits veröffentlichte Inhalte; eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der/des Gastgeber:in. Oazo hat die redaktionelle Hoheit über die Darstellung der Objekte auf der Plattform, einschliesslich Bildauswahl, Bildreihenfolge (Storytelling) und Standbild. Gastgeber:innen bleiben Inhaber:innen der Rechte an ihren Inhalten; inhaltlich wesentliche Änderungen stimmt Oazo mit ihnen ab. Gastgeber:innen sind für die Rechtmässigkeit ihrer Inhalte und die entsprechenden Urheberrechte verantwortlich. Die Verwendung von Inhalten ausserhalb der Plattform (externe Kommunikation wie Newsletter, Social Media, Presse) erfolgt nur, wenn die/der Gastgeber:in dem ausdrücklich zugestimmt hat; widerspricht eine/ein Gastgeber:in der externen Verwendung, respektiert Oazo dies und berücksichtigt das betroffene Objekt nicht in der externen Kommunikation.

Zum Erleben und Prüfen des Objekts und seiner Umgebung sowie zur Produktion eigener Marketing-Inhalte (Foto, Video, Redaktion) stellen Gastgeber:innen Oazo auf Anfrage einmalig bis zu zwei kostenlose Übernachtungen zur Verfügung; Oazo übernimmt in diesem Fall die Reinigungskosten. Weitere Aufenthalte erfolgen nach Absprache. Die Einzelheiten regelt das Gastgeber-Reglement (Anhang 2, Ziff. 11).

4.4 Kalendersynchronisation

Vermietet eine/ein Gastgeber:in ein Objekt auch über andere Plattformen, synchronisiert sie/er den Buchungskalender über den von Oazo bereitgestellten iCal-Link; die Verantwortung dafür liegt bei der/dem Gastgeber:in. Unterstützt die andere Plattform den iCal-Standard nicht, stellt die/der Gastgeber:in die Synchronisation auf andere Weise sicher. Die weiteren Anforderungen an die Aktualität des Kalenders regelt das Gastgeber-Reglement (Anhang 2, Ziff. 5).

4.5 Reihenfolge der Suchergebnisse

Die Reihenfolge der Suchergebnisse wird nicht nach kommerziellen Kriterien gewichtet. Ohne Auswahl einer Sortierung werden die Objekte in einer täglich neu gemischten Zufallsreihenfolge ausgespielt; bei einer aktiven Filterung nach Personenzahl werden Objekte mit der kleinsten passenden Kapazität zuerst gezeigt, und bei einer Suche in einem Kartenausschnitt werden Objekte nach Nähe zur Mitte des Ausschnitts geordnet. Die suchende Person kann die Ergebnisse zusätzlich nach Preis oder Kapazität (auf- oder absteigend) sortieren. Eine entgeltliche Beeinflussung der Reihenfolge ist nicht vorgesehen. Führt Oazo künftig entgeltliche Platzierungen ein, werden die massgeblichen Parameter sowie ein allfälliger Einfluss von Entgelten auf das Ranking vorgängig transparent offengelegt.

4.6 Bewertungen

Aufenthalte können von Gästen und Gastgeber:innen gegenüber Oazo bewertet werden. Diese Rückmeldungen werden nicht veröffentlicht; Oazo verwendet sie vertraulich zur Sicherung und Verbesserung der Servicequalität. Vorfälle können jederzeit vertraulich an Oazo gemeldet werden. Führt Oazo künftig eine öffentliche Bewertungsfunktion ein, informiert Oazo die Clubmitglieder und Gastgeber:innen vorgängig über deren Ausgestaltung.

4.7 Verhalten auf der Plattform

Clubmitglieder behandeln einander respektvoll und ehrlich, hinterlegen wahrheitsgetreue Profilangaben und behandeln personenbezogene Daten anderer Clubmitglieder vertraulich. Massgebend für das Miteinander im Club ist die Oazo Maniero (Ziff. 1.2), deren Anerkennung Voraussetzung der Registrierung ist. Wiederholte oder schwerwiegende Verstösse gegen die Oazo Maniero können Massnahmen nach Ziff. 4.8 nach sich ziehen.

4.8 Massnahmen und Einspruch

Ergreift Oazo Massnahmen gegen veröffentlichte Inhalte (z.B. Objektbeschreibungen oder Profilinhalte) oder gegen ein Clubmitglied (z.B. Einschränkung oder Ausschluss), informiert Oazo die betroffene Person unverzüglich schriftlich über die Art der Massnahme, die Gründe sowie die anwendbare Bestimmung dieser AGB.

Oazo sucht das Gespräch mit der betroffenen Person; das Ergebnis sowie rechtlich wesentliche Punkte werden schriftlich festgehalten. Die betroffene Person kann innert 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich bei hello@oazohomes.com Einspruch erheben und die Gründe darlegen, weshalb die Massnahme als unberechtigt erachtet wird. Oazo prüft den Einspruch und teilt das Ergebnis innert 30 Tagen schriftlich mit; die Entscheidung trifft eine Person, die an der ursprünglichen Massnahme nicht beteiligt war.

Bestehende Buchungen bleiben während des Einspruchsverfahrens unberührt. Das Verfahren lässt das Recht der Clubmitglieder, den ordentlichen Rechtsweg gemäss Ziff. 8 zu beschreiten, unberührt.

5. Datenschutz

5.1 Grundsatz

Oazo bearbeitet Personendaten der Clubmitglieder gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einzelheiten – namentlich die bearbeiteten Datenkategorien, die Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen, Auslandsübermittlungen und die Rechte der betroffenen Personen – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter oazohomes.com/de/privacy-policy.

5.2 Rollenverteilung

Oazo und die Gastgeber:innen sind je eigenständige Verantwortliche. Für Personendaten von Gästen, die eine/ein Gastgeber:in im Rahmen einer Buchung erhält (z.B. Name, Kontaktdaten, Aufenthaltsdaten), ist die/der Gastgeber:in selbst verantwortlich. Sie/er bearbeitet diese Daten ausschliesslich zur Abwicklung des Aufenthalts und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Meldescheine, Kurtaxen), behandelt sie vertraulich und löscht sie danach.

5.3 Auslandsübermittlung und Meldepflichten

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden Daten an den Zahlungsdienstleister Stripe übermittelt. Die Übermittlung in die USA stützt sich auf die gesetzlichen Garantien nach Art. 16 ff. DSG beziehungsweise Art. 46 DSGVO (Standardvertragsklauseln) oder auf eine Zertifizierung nach dem Swiss–U.S. bzw. EU–U.S. Data Privacy Framework.

Zur Erfüllung steuerlicher Melde- und Deklarationspflichten übermittelt Oazo die in Ziff. 3.12 und 3.17 genannten Angaben von Gastgeber:innen sowie die zugehörigen Buchungs- und Auszahlungsdaten an die irische Steuerbehörde (DAC7-Meldung, One-Stop-Shop-Deklaration). Die irische Steuerbehörde leitet diese Angaben an die Steuerbehörden der zuständigen EU-Mitgliedstaaten weiter. Rechtsgrundlage ist die gesetzliche Pflicht von Oazo; die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die steuerlichen Aufbewahrungsfristen verlangen. Gastgeber:innen werden bei der Erhebung über den Zweck informiert und erhalten jährlich eine Aufstellung der gemeldeten Angaben (Ziff. 3.17). Zur Weitergabe an Behörden im Übrigen siehe Ziff. 9.1.

6. Haftung

6.1 Haftung von Oazo

Oazo haftet für direkte Schäden (unmittelbare Vermögensnachteile), die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Oazo verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 OR), ausgeschlossen. Nicht erfasst sind Folgeschäden, entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust. Besteht ein Bezug zu einer konkreten Buchung, ist die Gesamthaftung von Oazo auf den Wert dieser Buchung beschränkt; besteht kein solcher Bezug, ist sie auf CHF 5'000 beschränkt. Für Personenschäden sowie für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gelten diese Beschränkungen nicht; eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, namentlich nach anwendbarem Datenschutzrecht, bleibt vorbehalten.

6.2 Haftung für Inhalte Dritter

Oazo haftet nicht für Inhalte Dritter oder verlinkte Websites Dritter, einschliesslich deren Richtigkeit, Gegenstand, Qualität oder Aktualität.

6.3 Rolle als Vermittlerin

Oazo vermittelt zwischen Gastgeber:innen und Gästen und ist nicht Vertragspartei des Mietverhältnisses; dieses richtet sich nach den Mietbedingungen (Anhang 1). Oazo haftet daher nicht für die Richtigkeit von Objektbeschreibungen, die Verfügbarkeit von Objekten oder die Qualität der von Gastgeber:innen erbrachten Leistungen.

6.4 Haftung der Gastgeber:innen

Gastgeber:innen haften vollumfänglich für Schäden, die Gästen oder Dritten durch eine Verletzung ihrer Pflichten aus diesen AGB entstehen, und stellen Oazo von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

6.5 Haftung der Gäste

Die Haftung der Gäste gegenüber Gastgeber:innen für Schäden am Objekt und dessen Einrichtung richtet sich nach den Mietbedingungen (Anhang 1, Ziff. 9).

6.6 Widerrufsrecht für Konsument:innen aus der EU

Für Konsument:innen mit Wohnsitz in der Europäischen Union besteht bei Fernverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (Richtlinie 2011/83/EU). Buchungen von Ferienunterkünften für einen bestimmten Zeitraum sind gemäss Art. 16 lit. l dieser Richtlinie ausdrücklich von diesem Widerrufsrecht ausgenommen. Das Widerrufsrecht ist nicht mit einem Stornierungsrecht zu verwechseln; für Stornierungen gelten ausschliesslich die Stornierungsbedingungen gemäss Ziff. 3.9.

7. Höhere Gewalt

7.1 Grundsatz

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, das ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt, nicht vorhersehbar war und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Diese Bestimmung gilt für alle Parteien einschliesslich Oazo. Wickelt Oazo eine Rückerstattung infolge höherer Gewalt ab, handelt sie als Inkassovertreterin; dadurch wird sie nicht Partei des Mietvertrags.

7.2 Beispiele

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Waldbrände, extreme Witterungsverhältnisse), Epidemien oder Pandemien, soweit sie die Durchführung des Aufenthalts tatsächlich oder rechtlich verunmöglichen (namentlich durch staatlich angeordnete Reisebeschränkungen), Krieg, Terrorismus, Aufstände oder staatliche Eingriffe, behördlich angeordnete Schliessungen von Objekten sowie vollständige Strom- oder Kommunikationsausfälle. Grossflächige Strom- oder Kommunikationsausfälle gelten nur als höhere Gewalt, soweit sie nicht im Verantwortungsbereich einer Partei oder eines von ihr beauftragten Dienstleisters liegen.

7.3 Vorgehen

Die betroffene Partei informiert die andere Partei sowie Oazo innert 7 Tagen nach Kenntnis. Buchungen werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise kostenfrei storniert; der Gast erhält sämtliche geleisteten Zahlungen einschliesslich der Plattformgebühr zurück. Die Rückabwicklung durch Oazo erfolgt als Inkassovertreterin und begründet keine Vertragspartnerstellung.

8. Streitbeilegung

8.1 Interne Schlichtung

Bei Problemen oder Streitigkeiten vermittelt in erster Linie der Oazo Support. Für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, namentlich zu Kautionen, Schäden und Individualabreden, steht die Anlaufstelle hello@oazohomes.com zur Verfügung (Mietbedingungen Ziff. 11). Gegen Massnahmen von Oazo gegen veröffentlichte Inhalte oder gegen ein Clubmitglied kann gemäss Ziff. 4.8 Einspruch erhoben werden.

8.2 Aussergerichtliche Streitbeilegung

Können Streitigkeiten intern nicht gelöst werden, ist Oazo bereit, an Verfahren vor anerkannten Schlichtungs- oder Mediationsstellen teilzunehmen, ohne hierzu verpflichtet zu sein; solche Verfahren können schriftlich oder online geführt werden. In der Schweiz besteht für Streitigkeiten aus der Nutzung der Plattform keine gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle. Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) wurde per 20. Juli 2025 eingestellt; Oazo ist nicht verpflichtet, an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen in der EU teilzunehmen, und entscheidet im Einzelfall über eine freiwillige Teilnahme.

8.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Der Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände und zwingendes Konsumentenrecht. Konsument:innen mit Wohnsitz in der Schweiz können am Gericht ihres Wohnsitzes klagen und nur dort verklagt werden (Art. 32 und 35 ZPO). Konsument:innen mit Wohnsitz in einem durch das Lugano-Übereinkommen von 2007 gebundenen Staat steht der Gerichtsstand an ihrem Wohnsitz nach Art. 15–17 LugÜ zu; für Klagen vor Gerichten eines EU-Mitgliedstaats bleiben Art. 17–19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vorbehalten. Zwingende Bestimmungen des Rechts am gewöhnlichen Aufenthalt von Konsument:innen bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Weitergabe an Behörden

Gastgeber:innen anerkennen und stimmen zu, dass Oazo berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet ist, alle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten erforderlichen Informationen an zuständige Behörden weiterzugeben. Dies umfasst namentlich die steuerlichen Meldungen und Deklarationen nach Ziff. 3.12 und 3.17 an die irische Steuerbehörde und über diese an die Steuerbehörden der zuständigen EU-Mitgliedstaaten sowie Auskünfte an Schweizer Behörden auf gesetzlicher Grundlage. Oazo informiert die betroffenen Gastgeber:innen über die gemeldeten Angaben, soweit das Gesetz dies vorsieht und erlaubt.

9.2 Abtretung

Clubmitglieder dürfen ihre Rechte, Pflichten oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesen AGB nicht ohne die vorherige Zustimmung von Oazo abtreten. Oazo kann Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf eine Gesellschaft derselben Gruppe übertragen; die Clubmitglieder werden vorgängig informiert.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und in vollem Umfang in Kraft.

9.4 Massgebende Sprachfassung

Diese AGB werden in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Verständlichkeit; im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend.

9.5 Inhalte Dritter

Die Plattform kann Inhalte Dritter oder Links zu Websites Dritter enthalten. Oazo übernimmt hierfür keine Verantwortung (siehe Ziff. 6.2).

9.6 Anhänge

Bestandteil dieser AGB sind: Anhang 1 – Mietbedingungen; Anhang 2 – Gastgeber-Reglement.

Kontakt

Oazo Homes Services AG, Goethestrasse 12, 8001 Zürich, Schweiz · E-Mail: hello@oazohomes.com

Zürich, Oktober 2026