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Mietbedingungen (ab dem 1. Dezember 2026 gültig)

Anhang 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oazo Homes Services AG

Version 1 – Oktober 2026 · Gültig ab 1. Dezember 2026. Anwendbar auf alle über oazohomes.com abgeschlossenen Buchungen.

Präambel

Diese Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der/dem Gastgeber:in und dem Gast über den vorübergehenden Aufenthalt in einem über die Plattform oazohomes.com («Plattform») gebuchten Objekt. Sie bilden zusammen mit der Buchungsbestätigung und der Objektbeschreibung den Mietvertrag zwischen Gastgeber:in und Gast. Die Oazo Homes Services AG, Goethestrasse 12, 8001 Zürich («Oazo»), ist nicht Partei dieses Vertrags. Oazo stellt die Plattform bereit, vermittelt den Vertragsschluss und wickelt Zahlungen als offengelegte Inkassovertreterin der Gastgeber:innen ab (Ziff. 5). Für die Nutzung der Plattform gelten ergänzend die AGB von Oazo.

1. Vertragsparteien und Vertragsschluss

1.1 Parteien dieses Vertrags sind ausschliesslich die in der Buchungsbestätigung genannte Gastgeber:in und der buchende Gast. Oazo schuldet keine Beherbergungsleistung und haftet nicht für die Erfüllung dieses Vertrags.

1.2 Mit dem Absenden der Buchungsanfrage über die Plattform gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrags ab und bleibt daran während 48 Stunden gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die/der Gastgeber:in die Anfrage innert dieser Frist annimmt und dem Gast die Buchungsbestätigung zugeht. Oazo übermittelt die Buchungsbestätigung im Namen der/des Gastgeber:in.

1.3 Vertragsinhalt sind (in dieser Rangfolge): dokumentierte Individualabreden gemäss Ziff. 1.4, die Buchungsbestätigung, die Objektbeschreibung einschliesslich Hausregeln im Zeitpunkt der Buchung sowie diese Mietbedingungen.

1.4 Individualabreden: Vereinbaren Gastgeber:in und Gast im Zusammenhang mit einer Buchung ergänzende oder von der Objektbeschreibung abweichende Abreden (z.B. Zusatzleistungen, eingeschränkte Verfügbarkeit einzelner Ausstattungsmerkmale, abweichende Check-in- oder Check-out-Zeiten), werden diese Bestandteil des Mietvertrags, wenn sie über das Messaging-Tool der Plattform dokumentiert oder in der Buchungsbestätigung festgehalten sind. Dokumentierte Individualabreden gehen der Objektbeschreibung und diesen Mietbedingungen vor; spätere Abreden gehen früheren vor. Telefonisch oder ausserhalb der Plattform getroffene Abreden bestätigen die Parteien zur Beweissicherung über das Messaging-Tool. Entgeltliche Zusatzleistungen bleiben zulässig, soweit sie nicht über die Plattform angeboten werden (AGB Ziff. 4.1); Einschränkungen des gebuchten Angebots bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Gasts.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die/der Gastgeber:in überlässt dem Gast das Objekt möbliert und ausgestattet zum vorübergehenden Ferien- und Erholungsaufenthalt. Es handelt sich um die Miete einer Ferienwohnung im Sinne von Art. 253a Abs. 2 OR; die Mietdauer beträgt höchstens drei Monate (90 Nächte). Bei Objekten ausserhalb der Schweiz bleiben zwingende Bestimmungen des Rechts am Ort des Objekts vorbehalten (Ziff. 12).

2.2 Der Aufenthalt begründet weder Wohnsitz noch ein Dauermietverhältnis. Untervermietung, entgeltliche Weitergabe und die Nutzung zu anderen als Ferienzwecken sind ausgeschlossen.

3. Personen, Nutzung und Hausregeln

3.1 Das Objekt darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen und höchstens von der in der Objektbeschreibung genannten Personenzahl bewohnt werden.

3.2 Der Gast hält die Hausregeln des Objekts ein, namentlich die Regelungen zu Haustieren, Rauchen, Ruhezeiten sowie die Check-in- und Check-out-Zeiten. Veranstaltungen und Partys sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der/des Gastgeber:in zulässig; eine entsprechende Erlaubnis in den Hausregeln gilt als solche Zustimmung. Gast und Gastgeber:in begegnen einander im Geist der Oazo Maniero (AGB Ziff. 4.7).

3.3 Der Gast behandelt das Objekt und dessen Einrichtung sorgfältig und hinterlässt es im vorgefundenen Zustand; übliche Abnutzung bleibt vorbehalten.

3.4 Nicht deklarierte Haustiere, eine Überbelegung oder nicht bewilligte Veranstaltungen berechtigen die/den Gastgeber:in zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung der nicht bezogenen Nächte, soweit gesetzlich zulässig, sowie zur Erhebung einer zusätzlichen Reinigungspauschale gemäss Objektbeschreibung (AGB Ziff. 3.13). Fehlt eine Angabe in der Objektbeschreibung, beträgt die Reinigungspauschale für vertragswidrige Nutzung CHF 500. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten (Ziff. 9).

4. Preis und Kurtaxen

4.1 Der Gast schuldet den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreis. Dieser umfasst den Übernachtungspreis, die Reinigungskosten, allfällige im Preis enthaltene Kurtaxen sowie die Oazo-Plattformgebühr gemäss den AGB. Die Plattformgebühr ist das Entgelt für die Vermittlungsleistung von Oazo und kann je nach Lage des Objekts Mehrwertsteuer enthalten; sie wird auf dem Beleg von Oazo separat ausgewiesen (AGB Ziff. 3.12).

4.2 Nicht im Preis enthaltene Kurtaxen sowie in der Objektbeschreibung ausgewiesene obligatorische Mehrkosten werden gemäss Objektbeschreibung vor Ort erhoben.

5. Zahlung über Oazo (Inkassovertretung)

5.1 Sämtliche Zahlungen aus diesem Vertrag erfolgen ausschliesslich über die Plattform; ausgenommen sind die Kaution (Ziff. 6) sowie vor Ort erhobene Kurtaxen und Mehrkosten (Ziff. 4.2). Die/der Gastgeber:in bevollmächtigt Oazo, Zahlungen des Gasts im Namen und auf Rechnung der/des Gastgeber:in entgegenzunehmen und Rückerstattungen auszulösen (offengelegte Inkassovertretung).

5.2 Die Zahlung an Oazo befreit den Gast im entsprechenden Umfang von seiner Zahlungspflicht gegenüber der/dem Gastgeber:in.

6. Kaution

6.1 Ist in der Objektbeschreibung eine Kaution vorgesehen (höchstens CHF 2'500 pro Buchung), erhebt die/der Gastgeber:in diese direkt beim Gast. Höhe, Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus der Objektbeschreibung und werden in der Buchungsbestätigung wiederholt. Oazo ist an der Erhebung, Verwahrung und Rückerstattung der Kaution nicht beteiligt.

6.2 Ohne Schaden: Macht die/der Gastgeber:in innert 48 Stunden nach Check-out keine Schäden geltend, wird die Kaution vollständig und spätestens innert 7 Tagen nach Check-out zurückerstattet. Im Schadenfall: Die/der Gastgeber:in macht Schäden innert 48 Stunden nach Check-out gegenüber dem Gast geltend und dokumentiert sie (Beschreibung, Fotos, Kostenbeleg oder Offerte). Die Kaution wird spätestens innert 7 Tagen nach Check-out zurückerstattet, abzüglich des dokumentierten Schadens; übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Geltendmachung des Mehrbetrags vorbehalten (Ziff. 9).

6.3 Bestreitet der Gast einen Abzug, vermittelt Oazo gemäss Ziff. 11 (hello@oazohomes.com); die gerichtliche Geltendmachung bleibt beiden Parteien vorbehalten.

7. Stornierung

7.1 Durch den Gast: Es gilt die in der Objektbeschreibung ausgewiesene Stornierungsbedingung (Flexibel, Moderat, Bestimmt oder Streng gemäss der bei Buchung gültigen Staffelung, AGB Ziff. 3.9). Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung auf der Plattform. Eine nachträgliche Änderung der Stornierungsbedingung durch die/den Gastgeber:in gilt nicht für bereits bestätigte Buchungen.

7.2 Durch die/den Gastgeber:in: Die/der Gastgeber:in kann eine bestätigte Buchung nur aus triftigem Grund stornieren (namentlich schwere Erkrankung oder Todesfall der/des Gastgeber:in oder einer/eines nahen Angehörigen, unvorhersehbare erhebliche Schäden am Objekt, behördliche Nutzungsverbote, höhere Gewalt); im Todesfall der/des Gastgeber:in kann die Stornierung durch eine bevollmächtigte oder erbberechtigte Person erfolgen. In diesem Fall erhält der Gast sämtliche über die Plattform geleisteten Zahlungen vollständig zurück. Eine Stornierung ohne triftigen Grund gilt als Vertragsverletzung der/des Gastgeber:in; der Gast erhält sämtliche geleisteten Zahlungen einschliesslich der Plattformgebühr zurück und behält weitergehende Ansprüche vor (AGB Ziff. 3.9).

7.3 Kein EU-Widerrufsrecht: Für Konsument:innen mit Wohnsitz in der EU besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht, da Beherbergungsverträge mit bestimmtem Ausführungszeitraum von diesem ausgenommen sind (Art. 16 lit. l Richtlinie 2011/83/EU). Es gelten ausschliesslich die Stornierungsbedingungen nach Ziff. 7.1.

8. Pflichten der Gastgeber:in; Mängel

8.1 Die/der Gastgeber:in stellt das Objekt zum vereinbarten Check-in in vertragsgemässem, gereinigtem und sicherem Zustand bereit und steht für die Richtigkeit der Objektbeschreibung ein.

8.2 Mängel meldet der Gast unverzüglich der/dem Gastgeber:in über die Plattform. Die/der Gastgeber:in behebt erhebliche Mängel innert angemessener Frist, in der Regel innert 24 Stunden nach Meldung, soweit dies möglich und zumutbar ist. Die gesetzlichen Mängelrechte des Gasts (Art. 258 ff. OR beziehungsweise das zwingende Recht am Ort des Objekts) bleiben vorbehalten.

9. Haftung

9.1 Der buchende Gast haftet gegenüber der/dem Gastgeber:in für Schäden am Objekt und an der Einrichtung, die während des Aufenthalts durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden; für das Verhalten der Mitreisenden haftet er wie für sein eigenes (Art. 101 OR).

9.2 Im Übrigen richtet sich die Haftung der Parteien nach Gesetz. Die Haftung für Personenschäden sowie für grobe Fahrlässigkeit und Absicht kann weder ausgeschlossen noch beschränkt werden (Art. 100 OR).

9.3 Ansprüche aus diesem Vertrag richten sich ausschliesslich gegen die jeweilige Vertragspartei. Eine Haftung von Oazo für die Erfüllung dieses Vertrags besteht nicht; die Haftung von Oazo aus dem Plattformverhältnis richtet sich nach den AGB.

10. Höhere Gewalt

Kann der Aufenthalt infolge eines Ereignisses höherer Gewalt (gemäss der Umschreibung in den AGB) nicht durchgeführt werden, wird die Buchung gegen Vorlage entsprechender Nachweise kostenfrei storniert; der Gast erhält sämtliche über die Plattform geleisteten Zahlungen einschliesslich der Plattformgebühr zurück (siehe auch AGB Ziff. 7.3).

11. Streitigkeiten und Vermittlung

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag – namentlich über Kautionsabzüge, Schäden oder Individualabreden – können sich beide Parteien an die Anlaufstelle von Oazo wenden (hello@oazohomes.com); Oazo vermittelt nach Möglichkeit zwischen den Parteien, ohne hierzu verpflichtet zu sein und ohne Entscheidungsbefugnis. Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Dieser Vertrag untersteht dem Recht des Staates, in dem sich das Objekt befindet.

12.2 Gerichtsstand ist der Ort der gelegenen Sache. Zwingende Gerichtsstände, namentlich für Konsument:innen an ihrem Wohnsitz (Art. 32/35 ZPO; Art. 15–17 Lugano-Übereinkommen 2007; Art. 17–19 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012), bleiben vorbehalten.

13. Verhältnis zu den AGB; Behörden

13.1 Die AGB von Oazo regeln das Verhältnis der Parteien zu Oazo (Plattformnutzung, Gebühren, Zahlungsabwicklung, Konto). Im Verhältnis zwischen Gastgeber:in und Gast gehen bei Widersprüchen diese Mietbedingungen den AGB vor.

13.2 Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass Oazo zur Erfüllung steuerlicher Meldepflichten Angaben zur Buchung (namentlich Zeitraum, Anzahl Nächte und das der/dem Gastgeber:in gutgeschriebene Entgelt) an die zuständigen Steuerbehörden übermitteln kann (AGB Ziff. 3.17 und 5.3). Personendaten des Gasts werden dabei nicht gemeldet.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

14.2 Massgebend ist die deutsche Fassung; Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.

Zürich, Oktober 2026